Sehr geehrte Familien, sehr geehrte Au-Pair-Interessenten aus aller Welt!
Ich bin im Besitz einer "Besonderen Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung" der Bundesanstalt für Arbeit und habe die Möglichkeit einem interessierten Personenkreis Au-Pair-Mädchen und Au-Pair-Jungen zu vermitteln. Die Au-Pairs kommen teils aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Litauen und Lettland, andere dagegen aus Weißrussland, Ukraine, Russland oder anderen Nicht-EU-Staaten. Ebenfalls vermittle ich Au-Pairs aus Nepal. Ich fahre ein- bis zweimal pro Jahr in einige der Herkunftsländer. Manche Au-Pairs werden von mir persönlich in deren Heimat und Familie besucht. Dabei überprüfe ich wie weit sie für die Aufgabenstellung eines Au-Pair geeignet sind und mache einige Fotos und sogar Videoaufnahmen. Dabei berichtet das zukünftige Au-Pair etwas über sich selbst bzw. stellt sein Können unter Beweis (z.B.Musizieren, Umgang mit Säugling u.ä.). Die Anreise des Au-Pairs mit einem Au-Pair-Visa erfolgt auf Kosten des Au-Pair. Sollte aber seitens der zukünftigen Gastfamilie der Wunsch bestehen, das zukünftige Au-Pair vor einer Vertragsunterzeichnung während eines persönlichen Kurzbesuches in Ihrem Heimatland (ein bis höchstens zwei Wochen) kennenlernen zu wollen, verbunden mit der Auflage, dass die anfallenden Reisekosten (ca.200 Euro) von der Familie ausgelegt werden, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt oder nicht.
Von meiner Seite gibt es ein klares Regelwerk in Vertragsform an denen sich alle Seiten orientieren sollten. Zum anderen gibt es eine Aufstellung der Pflichten, Rechte und Hinweise, zusammengefasst in den Geschäftsbedingungen. Die markantesten Eckpunkte daraus sind im Au-Pair-Vertrag verankert, der aber immer in Schriftform versandt wird. Eventuelle Diskrepanzen können so vermieden oder minimiert werden. Alle Ausführungen spiegeln die Summe meiner persönlichen Erfahrungen wider. So sind Sie immer auf der juristisch korrekten Seite, für den Fall, dass es einmal Probleme geben sollte bzw. können sich immer meines beratenden Beistands versichern. Natürlich nichts und niemand ist vollkommen. Ihnen für den Fall des Vertragsabschlusses wichtig erscheinend Einzelheiten sollten deshalb auch individuell abgesprochen werden und können durch ein Zusatzprotokoll dem Au-Pair-Vertrag angefügt werden, vorausgesetzt es verstößt nicht gegen die allgemeinen Richtlinien.
Berücksichtigen Sie bitte, dass bei Au-Pairs aus den Nicht-EU-Staaten oft eine längere Vorlaufzeit (bis 2 Monate das liegt aber in der Hand der den Vorgang bearbeitenden Behörden) notwendig ist. Es ist also sinnvoll mich frühzeitig zu informieren. So habe ich genug Zeit, Ihnen einen oder sogar mehrere Vorschläge zu unterbreiten und alles so zu organisieren, dass Ihre zukünftige Hilfe exakt zum gewünschten Zeitpunkt eintrifft. Besonders wichtig ist eine frühzeitige Anforderung Ihrerseits, wenn höher gesteckte Kriterien erfüllt werden sollen (Babyerfahrung, Erfahrung im Umgang mit Behinderten, Betreuung bestimmter Haustiere, Kocherfahrung, musische Begabungen, Mehrsprachigkeit usw.).
Wenn ich Ihr Interesse wecken konnte, besuchen Sie auch die übrigen Seiten. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass die Fragebögen nicht fremd verwendet werden dürfen.
Manfred Kirsch
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Oder kontaktieren Sie mich über meine E-Mail-Adresse: au-pair-kontakt-kirschsln@freenet.de