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Geschäftsbedingungen
Fragebogen für Au-Pair
Fragebogen für Gastfamilie
Kontakt





Die Geschäftsbedingungen

AU-PAIR-KONTAKT, M. Kirsch, Brandstr. 21, D-04626 Schmölln, Deutschland

Tel. 0049 34491 23400, Mobil: 0049 171 3656598,

E-Mail: au-pair-kontakt-kirschsln@freenet.de

 

  1. Das Au-Pair:

  1. Das zukünftige Au-Pair ist zwischen 18 und 27 Jahre alt und beantragt eigenständig das Au-Pair-Visum in seinem Heimatland und trägt damit entstehende Kosten.

  2. Das zukünftige Au-Pair bezahlt in jedem Falle die Anreisekosten. Sonderkonditionen sind nur nach schriftlicher Absprache mit einer Gastfamilie möglich.

  3. Das zukünftige Au-Pair hat sich intensiv mit der deutschen Sprache in Sprachkursen, in der Schulzeit oder während des Studiums beschäftigt. Dazu ist ein Nachweis zu erbringen.

  4. Das Au-Pair beaufsichtigt und versorgt verantwortungsvoll das/die Kind/er der Gastfamilie. Dazu zählen auch Kindergartenverbringung und Begleitung zur Schule oder Veranstaltungen. Die Arbeitszeit beträgt täglich etwa 5-6 Stunden. Dabei müssen die Stunden nicht täglich zusammenhängend sein. Empfehlenswert ist die Erstellung eines Tages- und Wochenplanes, in dem die konkrete Aufgabenstellung des Au-Pairs definiert wird. Eine Hausordnung ist anzuraten.
  5. Das Au-Pair befolgt konsequent die Anordnung der Gastfamilie.

  6. Die Arbeitszeit beträgt an 6 Wochentagen ca. 30 Stunden; bis dreimaliges abendliches Babysitting pro Woche ist möglich.

  7. Das Au-Pair richtet kleinere oder größere Mahlzeiten für die Kinder her, betreut Haustiere der Gastfamilie bei Bedarf und erledigt alle zumutbaren notwendigen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Haushalt und den besonderen Bedingungen in der Gastfamilie stehen, in einer angemessenen Zeit.

  8. Das Au-Pair sorgt gewissenhaft für die Pflege des eigenen Zimmers, der eigenen Kleidung und für die Körperhygiene. Diese und ähnliche Tätigkeiten für den Eigenbedarf zählen nicht als tägliche Arbeitszeit.

  9. Das Au-Pair bezahlt die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrten zu den Sprachkursen. Dies entfällt, falls von der Gastfamilie eine kostenlose Fahrmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird.

  10. Das Au-Pair bezahlt selbst den/die Sprachkurs/e.

  11. Telefonate des Au-Pairs vom Telefon der Gastfamilie sind nur mit deren Zustimmung erlaubt und kurz zu halten. Private Telefonate sind vom Au-Pair selbst zu bezahlen. Empfehlenswert ist ein Einzelgesprächsnachweis.

  12. Das Au-Pair erhält von der Gastfamilie ein eigenes verschließbares Zimmer in angemessener Größe und Ausstattung.

  13. Das Au-Pair erhält freie Kost und Unterkunft.

  14. Das Au-Pair erhält monatliches Taschengeld nach den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsätzen.

  15. Das Au-Pair hat Anspruch auf einen freien Tag pro Woche, auf ein freies Wochenende je Monat beginnend Freitag 18°° Uhr bis Montag 06°° Uhr und auf 4 Wochen bezahlte Freizeit im Jahr.

  16. Das Au-Pair darf "Überstunden" mit Freizeit abgelten, wenn aus familiären Gründen 5 Stunden pro Tag nicht realisierbar sind. Besondere Bedingungen sollte die Gastfamilie vorher mit Au-Pair-Kontakt Kirsch besprechen und möglichst eine schriftliche Regelung mit dem Au-Pair vornehmen.

  17. Begleitet das Au-Pair die Gastfamilie in den Urlaub, wird eine angemessene Gegenleistung z.B. in Form von Kinderbetreuung erwartet.

  18. Das Au-Pair lehnt Anordnungen bzw. Ansinnen mit schädlichen, amoralischen oder kriminellen Charakter ab.

  19. Dem Au-Pair ist es nicht gestattet fremden oder anderen Personen ohne ausdrückliche Einwilligung der Gastfamilie Zutritt zur Wohnung der Gastfamilie zu verschaffen. Das betrifft auch das Zimmer des Au-Pair selbst.

 

  1. Die Gastfamilie:

  1. Die Bewerbungsunterlagen,sind Eigentum von AU-PAIR-KONTAKT Kirsch. Die Gastfamilie sendet die zur unverbindlichen Einsichtnahme überlassenen Bewerbungen, Fotos, Briefkopien und Briefumschläge der Au-Pair-Anwärter/innen innerhalb einer Kalenderwoche zurück (Datum des Poststempels), um eine unverzögerte Vermittlung gewährleisten zu können.

  2. Die Gastfamilie akzeptiert die in den Geschäftsbedingungen genannten rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Regelungen. Sonderabsprachen sind möglich und bedürfen der Schriftform.

  3. Die Gastfamilie füllt den Fragebogen von AU-PAIR-KONTAKT Kirsch aus. Der Fragebogen hat noch keinen Vertragscharakter. Die Gastfamilie stellt Fotos, Ansichtskarten u.ä. von der eigenen Familie und dem Umfeld AU-PAIR-KONTAKT Kirsch zur Verfügung bzw. gestattet, dass AU-PAIR-KONTAKT Kirsch selbst Fotos bei einem eventuellen Vorstellungsbesuch aufnimmt.

  4. Die Gastfamilie füllt innerhalb einer Woche den Fragebogen zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für das Au-Pair aus und reicht den korrekt ausgefüllten Fragebogen innerhalb dieser Zeit an die bearbeitende Stelle zurück. Sie erhält den Fragebogen auf Anfrage beim zuständigen Arbeitsamt bzw. wird dieser Fragebogen von dieser Stelle automatisch zugesandt, wenn die Anfrage von den Visum erteilenden Botschaften bei den lokalen Ausländerbehörden vorliegt.

  5. Die Gastfamilie sorgt für die An- und Abmeldung des Au-Pairs nach Einreise oder vor der Ausreise im zuständigen Einwohnermeldeamt und begleicht eventuell anfallende Gebühren und sorgt auch für die Verlängerung des Au-Pair-Visums vor Ablauf des auf drei Monate zeitlich begrenzten Visums bei der Einreise.

  6. Die Gastfamilie notiert sich Namen mit den Kontaktmöglichkeiten der Ansprechpartner in den jeweiligen Ämtern, mit denen die Gastfamilie in Berührung kam und stellt diese auf Wunsch AU-PAIR-KONTAKT Kirsch zur Verfügung.

  7. Die Gastfamilie überweist die Vermittlungsgebühr in Höhe von 320,- € in zwei Teilen. Der erste Teil beträgt 130,- € bei Vertragsabschluss. Der zweite Teil in Höhe von 190,- € erfolgt sofort nach Anreise des Au-Pair bei der zukünftigen Gastfamilie. Die Gastfamilie trägt Sorge für die Überweisung der Gebühr von 80,- € , die das Au-Pair an AU-PAIR-KONTAKT Kirsch zu zahlen hat und überweist diese Summe komplett an folgende Bankverbindung:
    Sparkasse Altenburger Land,
    BLZ: 830 502 00
    Kto.: 1301 259 493
    IBAN: DE73 8305 0200 1301 2594 93
    BIC: HELADEF1ALT

    Die Gastfamilie behält die für das Au-Pair verauslagte Summe vom ersten Taschengeld zurück und übergibt einen Nachweis.

  8. Vertragsabschlüsse können in zwei Varianten getätigt werden.

    1.Variante:

    Die Gastfamilie bestätigt unterschriftlich den im Heimatland des zukünftigen Au-Pairs geschlossenen Vorvertrag mit dem Au-Pair, der damit zum Hauptvertrag wird.

    2.Variante:

    Die Gastfamilie unterschreibt zuerst den Vertrag der nachfolgend dem zukünftigen Au-Pair zur Unterschrift vorgelegt wird. Die Zusendung der Originale übernimmt üblicherweise AU-PAIR-KONTAKT Kirsch. Muss aus Zeitgründen ein Expressdienst eingeschaltet werden, übernimmt die einladende Gastfamilie diese Kosten derzeit in einer Höhe von ca. 60 €. Dies betrifft auch bildliche und schriftliche Informationen betreffs der Familienstruktur und der zu erwartenden speziellen Aufgaben für das Au-Pair in der zukünftigen Gastfamilie. Ein Einladungsbrief ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlendswert.

  9. Die Gastfamilie holt das Au-Pair vom meist nächstgelegenen Flughafen, Fernbahnhof oder zentralem Busplatz ab. Im Notfall übernimmt AU-PAIR-KONTAKT Kirsch einen Bringedienst, der aber gesondert bezahlt werden muss und je nach Anfahrtsweg 50,- € bis 100,- € kosten kann.

  10. Die Gastfamilie versichert das Au-Pair gegen Krankheit und Unfall. Die Gastfamilie erhält von AU-PAIR-KONTAKT Kirsch den Vordruck einer aufstockbaren Grundversicherung von ca. 40,- € pro Monat. In vielen Ländern ist schon eine abgeschlossene Versicherung vor Anreise des zukünftigen Au-Pairs nachzuweisen.

  11. Die Gastfamilie benachrichtigt AU-PAIR-KONTAKT Kirsch, wenn schwerwiegende Probleme mit dem Au-Pair auftreten oder gerechtfertigten Anlass zu Bedenken gibt. Berücksichtigen Sie aber, dass durch die Umstellung, durch die neuen Bedingungen, durch den Kulturschock und durch anfängliche ungenügende Sprachkenntnisse oft Missverständnisse auftreten werden, die leicht mit etwas Geduld ausgeräumt werden können.

  12. Die Gastfamilie macht frühzeitig das Au-Pair auf eventuelles Fehlverhalten aufmerksam. Das betrifft auch die in den Gastfamilien unterschiedlich vorherrschenden Gewohnheiten. Dazu zählen alle Maßnahmen der Erziehung, die einem Familienanschluss auf Zeit dem Au-Pair dienlich sind.

  13. Die Gastfamilie ist nicht zur Bezahlung der Heimreise des Au-Pairs verpflichtet. Die Gastfamilie sollte aber dennoch bei Zufriedenheit die Rückreise anteilig oder voll bezahlen.

  14. Die Gastfamilie darf sich kostenlos und unverbindlich drei Bewerbungen von verschiedenen Au-Pair-Anwärter/innen von AU-PAIR-KONTAKT Kirsch vorlegen lassen. AU-PAIR-KONTAKT spricht Empfehlungen aus, aber die Auswahl erfolgt durch die Gastfamilie. Es besteht keine Verpflichtung zur Einstellung eines Au-Pairs.

  15. Die Gastfamilie darf die Einhaltung der Pflichten des Au-Pair verlangen.

  16. Die Gastfamilie kann die schnellstmögliche Vermittlung eines anderen Au-Pair fordern, wenn wegen schwerer Verfehlung das Au-Pair-Verhältnis aufgelöst werden musste. In diesem Falle ist die Gastfamilie durch AU-PAIR-KONTAKT Kirsch ermächtigt, eine Entschädigung in Höhe von 100,- € vom Taschengeld einzubehalten und an AU-PAIR-KONTAKT Kirsch zu übergeben. Ist das Verschulden vorrangig beim Au-Pair zu suchen, bezahlt die Familie nur die halbe Vermittlungsgebühr bei einer sofortigen nachfolgenden Ersatzvermittlung. Treten akute Probleme innerhalb der ersten vier Wochen nach der Anreise des Au-Pair auf und die Gastfamilie teilt dies innerhalb dieses Zeitraumes AU-PAIR-KONTAKT Kirsch mit, wird nach Prüfung des Sachverhaltes eine kostenlose Vermittlung vorgenommen. Dies kann durch neue Vorschläge geschehen oder auch durch eine Umsetzung eines schon in Deutschland lebenden Au-Pairs.

  17. Die Gastfamilie kann einen persönlichen Vorstellungsbesuch des Vermittlers fordern, falls dies nicht den Rahmen der Machbar- und Wirtschaftlichkeit sprengt.

  18. Wenn die Gastfamilie AU-PAIR-KONTAKT Kirsch erfolgreich an eine andere Familie weiter empfiehlt und es zu einem Vertragsabschluß mit der empfohlenen Familie kommt, erhält die empfehlende Gastfamilie eine Gutschrift von 50,- € beim nächsten Vertragsabschluß.

 

  1. Der Vermittler:

  1. AU-PAIR-KONTAKT Kirsch erhält für seine Vermittlungstätigkeit von der Gastfamilie insgesamt 320,- € Vermittlungsgebühr für eine 12-monatige Vermittlung, bzw. 100,- € je begonnenem Einzelquartal bei verkürztem Zeitraum. Die Vermittlungsgebühr wird geteilt. Teil 1 in Höhe von 120,- € wird sofort bei Vertragsunterzeichnung fällig. Teil 2 in Höhe von 160,- € wird fällig sofort nach erfolgter Anreise des Au-Pairs.

  2. Sollte die Gastfamilie nach Vertragsabschluß von der Vermittlung zurücktreten wollen, wird der Betrag von 120,- € nicht zurückerstattet. Dies trifft auch zu, wenn es eine Visaverweigerung gibt, deren Gründe bei der Gastfamilie liegen.

  3. Sollte das zukünftige Au-Pair den Aufenthalt nicht antreten und die Gründe dazu nicht bei der Gastfamilie zu suchen sind, wird Teil 1 der Vermittlungsgebühr unter Einbehalt von 60,- € zurückgezahlt bzw. kostenlos ein neuer Vertrag unterzeichnet, dessen Anwärterin die Gastfamilie entsprechend oben angeführter Punkte auswählten.

  4. AU-PAIR-KONTAKT Kirsch kann für seine Vermittlungstätigkeit vom Au-Pair eine Vergütung von 80,- € für eine Vermittlung verlangen, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes in der Gastfamilie.

  5. AU-PAIR-KONTAKT Kirsch organisiert auf Wunsch einer Gastfamilie mit dem Ziel des vorherigen gegenseitigen Kennenlernen die Anreise eines zukünftigen Au-Pairs aus einem EU-Staat. Die Gastfamilie trägt die im Voraus zu überweisenden Kosten für die An- und Rückreise in Höhe von 250,- € für Europa (Ukraine) und eine Aufwandsentschädigung von 50,- € für AU-PAIR-KONTAKT Kirsch, unabhängig, ob es in der Folge zum Abschluss eines Au-Pair-Vertrages kommt.

  6. AU-PAIR-KONTAKT Kirsch nimmt eine Umsetzung eines Au-Pair in eine andere Familie vor oder veranlasst die Rückreise des Au-Pair ins Heimatland unter Absprache mit der Gastfamilie, in der sich das Au-Pair zuletzt aufhielt, wenn eine Umsetzung nicht möglich war, und Umsetzungsversuche innerhalb von vier Wochen ergebnislos blieben.

  7. AU-PAIR-KONTAKT Kirsch fordert eine Entschädigung vom Au-Pair in Höhe von 100,- €, wenn solche Vertragspunkte berührt worden, die eine Heimreise, Umsetzung oder Abschiebung zur Folge haben. Diese Summe behält die Familie vom ersten auszuzahlenden Taschengeld zurück. Diese Summe ist dem Au-Pair ungekürzt mit dem letzten Taschengeld auszuzahlen, wenn es seine Heimreise termingerecht dem Vertrag entsprechend antritt.

  8. AU-PAIR-KONTAKT Kirsch verpflichtet sich bei allen Angelegenheiten gewissenhaft, zuverlässig, pünktlich und verantwortungsbewusst zu agieren und die Interessen aller Beteiligten gleichbleibend und neutral zu wahren und zu vertreten.

  9. AU-PAIR-KONTAKT Kirsch garantiert sorgfältigsten Umgang mit den zur Verfügung gestellten Fotos, Informationen und Daten der Gastfamilie und der Au-Pairs und wahrt die Regeln des Datenschutzes.